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Usability und Barrierefreiheit
Usability und Barrierefreiheit

Usability und Barrierefreiheit

Gute digitale Produkte funktionieren nicht nur im Idealfall. Sie sind so gestaltet, dass Menschen sie verstehen, bedienen und zuverlässig nutzen können – auch unter unterschiedlichen Voraussetzungen, in verschiedenen Nutzungssituationen und mit assistiven Technologien.

Warum dieses Thema relevant ist

ISO 9241-210

UX wird als Wahrnehmung und Reaktion einer Person beschrieben, die aus der tatsächlichen oder erwarteten Nutzung eines Produkts, Systems oder einer Dienstleistung resultiert.

Nutzen

Gute UX verringert Risiken, verbessert Zusammenarbeit, hilft bei der Priorisierung von Verbesserungen und kann den ROI erhöhen.

ISO 9241-110

Für digitale Produkte werden im Material Anforderungen genannt wie aufgabenangemessen, selbstbeschreibend, steuerbar, erwartungskonform, fehlertolerant, individualisierbar und lernförderlich.

Usability

Usability beschreibt die Qualität der Benutzung. Die zentrale Frage lautet: Können Menschen ihre Aufgabe mit einem System klar, effizient und zuverlässig erledigen?

Eine Oberfläche kann modern aussehen und trotzdem schlechte Usability haben, wenn Navigation, Formulare, Fehlermeldungen oder Abläufe unnötige Hürden erzeugen.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit erweitert diese Perspektive. Sie fragt, ob Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, Geräten und Nutzungssituationen Inhalte wahrnehmen, Funktionen bedienen, Informationen verstehen und technische Systeme zuverlässig nutzen können.

Damit betrifft Barrierefreiheit nicht nur Spezialfälle, sondern die Belastbarkeit digitaler Qualität im echten Alltag.

ISO 9241 als fachliche Grundlage

ISO 9241-11 und 9241-210

Die Normenreihe ISO 9241 bildet einen wichtigen fachlichen Rahmen für Ergonomie, Gebrauchstauglichkeit und Mensch-System-Interaktion. Für den Vortrag besonders relevant sind die Begriffsarbeit zu Usability sowie die UX-Definition aus ISO 9241-210.

Damit wird klar: Gute Gestaltung ist nicht nur eine Frage von Oberfläche oder Geschmack, sondern eine Frage der Nutzung im konkreten Kontext.

ISO 9241-110

ISO 9241-110 beschreibt allgemeine Gestaltungsprinzipien für den Dialog zwischen Mensch und interaktivem System. Diese Prinzipien sind technologieunabhängig und helfen dabei, Benutzungsqualität systematisch zu beurteilen.

Viele Punkte, die heute unter Usability-Problemen oder Barrieren sichtbar werden, lassen sich genau mit diesen Prinzipien beschreiben.

Die sieben Dialogprinzipien nach ISO 9241-110

Aufgabenangemessenheit

Das System unterstützt die eigentliche Aufgabe, statt zusätzliche unnötige Arbeit zu erzeugen.

Selbstbeschreibungsfähigkeit

Jeder Schritt ist verständlich. Nutzer erkennen, was möglich ist und was als Nächstes geschieht.

Steuerbarkeit

Nutzer können Reihenfolge, Tempo und Richtung der Interaktion beeinflussen.

Erwartungskonformität

Das System verhält sich konsistent und so, wie es Zielgruppe und Nutzungskontext nahelegen.

Fehlertoleranz

Fehler führen nicht sofort zum Scheitern. Korrekturen sind möglich und Folgen bleiben begrenzt.

Individualisierbarkeit

Die Nutzung kann an Bedürfnisse, Vorwissen oder Präferenzen angepasst werden.

Lernförderlichkeit

Das System unterstützt dabei, seine Funktionsweise zu verstehen und sicher zu nutzen.

Woran gute digitale Gestaltung erkennbar ist

Klarheit

Bezeichnungen, Reihenfolgen und Rückmeldungen sind verständlich. Menschen wissen, was sie tun sollen und was nach dem nächsten Schritt passiert.

Steuerbarkeit

Prozesse lassen sich auslösen, unterbrechen, korrigieren und nachvollziehen. Nutzer geraten nicht in Sackgassen.

Fehlertoleranz

Fehler werden möglichst verhindert oder verständlich erklärt. Korrekturen sind einfach möglich.

Gesetzliche Vorgaben und Standards

Gesetz

BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen.

Leitlinie

WCAG 2.2

Die WCAG 2.2 beschreiben, wie Webinhalte zugänglicher gemacht werden können. Sie gelten international als zentraler fachlicher Referenzrahmen.

Standard

EN 301 549

EN 301 549 ist der europäische Standard für Barrierefreiheitsanforderungen an ICT-Produkte und -Dienstleistungen.

Was das BFSG praktisch erfasst

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennt unter anderem Computer, Smartphones, Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte und Router als betroffene Produkte.

Bei Dienstleistungen nennt sie unter anderem Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen im Personenverkehr, Bankdienstleistungen und elektronischen Geschäftsverkehr.

Wichtige Einordnung

WCAG und EN 301 549 sind nicht selbst das Gesetz. Sie helfen dabei, Anforderungen an digitale Barrierefreiheit fachlich und technisch konkret zu machen.

Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, den Rechtsrahmen in prüfbare Anforderungen für Produkt, Design, Entwicklung, Content, Dokumente und Qualitätssicherung zu übersetzen.

POUR als Grundstruktur

Wahrnehmbar: Inhalte müssen erkennbar und zugänglich sein.

Bedienbar: Funktionen müssen ausführbar sein, auch ohne Maus oder mit Hilfsmitteln.

Verständlich: Sprache, Logik und Rückmeldungen müssen nachvollziehbar sein.

Robust: Die technische Umsetzung muss mit unterschiedlichen Browsern, Geräten und assistiven Technologien funktionieren.

Typische Barrieren

  • Schlechter Kontrast oder kleine, schlecht lesbare Schrift.
  • Formulare ohne klare Labels und ohne verständliche Fehlermeldungen.
  • Interaktive Elemente, die nur mit der Maus funktionieren.
  • Unklare Linktexte und nicht sprechende Buttons.
  • PDFs ohne Struktur oder nur als gescannte Bilder.
  • Unkontrollierte Bewegungen, Zeitdruck oder unerwartete Kontextwechsel.

Praxisbeispiele

  • Checkout

    Der Kauf scheitert nicht am Produkt, sondern an Formularlogik, CAPTCHA, Tastaturbedienung oder unklaren Fehlermeldungen. Die Folge sind Abbrüche, Supportaufwand und Umsatzverlust.

  • Dokumente

    Die Weboberfläche ist nutzbar, aber die eigentliche Leistung steckt in Rechnungen, Verträgen oder Formularen als unstrukturierte PDFs. Der Kernprozess bleibt dadurch unzugänglich.

  • Formulare

    Platzhalter ersetzen Labels, Pflichtfelder sind unklar, Kalender-Widgets sind schwer bedienbar. Genau an der Stelle, an der Nutzer abschließen wollen, entstehen Hürden.

  • Fachanwendung

    Kleine Klickflächen, kryptische Begriffe, schlechte Fokusführung und fehlende Fehlertoleranz erzeugen Frust, längere Einarbeitung und operative Fehler.

  • Konsequenzen im Unternehmensalltag

    Was gute Gestaltung bewirkt

    Weniger Reibung in zentralen Prozessen, geringere Fehlerraten, niedrigere Supportlast, bessere Verständlichkeit, höhere Verlässlichkeit und mehr Vertrauen in digitale Leistungen.

    Was schlechte Gestaltung auslöst

    Abbrüche, Frustration, Medienbrüche, Umgehungslösungen, Beschwerden, Mehrarbeit im Service und erhöhte Risiken in betroffenen gesetzlichen Anwendungsbereichen.

    Was Organisationen konkret tun können

    Anforderungen früh festlegen

    Barrierefreiheit gehört in Briefings, Ausschreibungen, Produktanforderungen und Abnahmekriterien.

    Kritische Journeys priorisieren

    Besonders relevant sind Login, Checkout, Formulare, Dokumente, Kundenkonto, Servicecenter und mobile Nutzung.

    Inhalte überarbeiten

    Klare Sprache, sinnvolle Überschriften, sprechende Links, Alternativtexte und dokumentierte PDF-Workflows sind zentrale Hebel.

    Prüfbar machen

    Tastaturtests, Kontrastprüfung, Dokumentenprüfung und klare Qualitätskriterien machen Anforderungen überprüfbar.

    Zusammenhang

    Usability beschreibt gute Benutzbarkeit. Barrierefreiheit prüft, ob diese Benutzbarkeit unter realen Bedingungen für unterschiedliche Menschen tatsächlich erreichbar ist. Dort, wo gesetzliche Vorgaben greifen, wird daraus nicht nur ein Qualitäts-, sondern auch ein Compliance-Thema.